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Leistungsangebot
Allgemeines
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Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter
Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte,
Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der schriftlichen
Vereinbarung bei Auftragserteilung. Anhand des ermittelten
Verkehrswertes erfolgt die Honorierung. Grundlage hierfür sind die in
§34 HOAI festgesetzten Mindest- und Höchstsätze. Zusätzlich werden Nebenkosten
und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Das Honorar für eine gutachterliche Stellungnahme (z.B. zu
einem anderen Verkehrswertgutachten oder Mietwertgutachten) kann gemäß §3 HOAI
frei vereinbart werden.
In Ausnahmefällen kann das Honorar auch nach
Stundenaufwand oder ein Pauschalpreis vereinbart werden.
Verkauf
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für Verkäufer: keine Kosten
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für Käufer: 3 % Courtage + MwSt. vom
Verkaufspreis bei erfolgreicher Vermittlung
Vermietung
- für Vermieter: keine
Kosten
- für Mieter: 2 Monatskaltmieten + MwSt. bei erfolgreicher Vermittlung
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